
Amtsgericht bis 10.000 EUR Streitwert
Seit dem 1. Januar 2026 ist das Amtsgericht für Streitigkeiten bis 10.000 Euro zuständig, das Landgericht erst ab 10.000,01 Euro. Der Beitrag erläutert die Neuregelung des § 23 GVG, die Motive des Gesetzgebers und das Übergangsrecht. Er zeigt außerdem, warum Handelsvertretersachen, insbesondere Ausgleich und Buchauszug, nicht vor das Amtsgericht gehören.

