Fachbeiträge
& Ratgeber

Ausgleichsanspruch und Steuerrecht

„Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters unterliegt der Gewerbe-, Einkommens- und Umsatzsteuer.“ Der Ausgleichsanspruch gehört einkommensteuerlich zum laufenden gewerblichen Gewinn, § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG und ist auch im Zusammenhang mit der Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs nicht als nach den § § 16 und

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Verkauf einer Handelsvertretung und Ausgleichsanspruch

Um es gleich vorweg zu nehmen: „Eine Handelsvertretung ist unverkäuflich, zumindest im klassischen Sinne“. Die vertragliche Übernahme des Handelsvertretervertrags im Rahmen eines Verkaufs ohne die Zustimmung des Unternehmers oder einen dreiseitigen Übernahmevertrag ist nicht möglich. Der Unternehmer muss hier eingebunden werden und dem Verkauf zustimmen

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Provisionsanspruch bei Stornierungen

Handelsvertretern werden häufig Provisionen nicht bezahlt oder wieder in Abzug gebracht, wenn das vertretene Unternehmen die vom Kunden bestellte Ware nicht oder nicht vollständig ausliefert. Die Grundregel lautet: „Gemäß § 87a Abs. 3 HGB hat der Handelsvertreter auch dann Anspruch auf Provision, wenn feststeht, dass

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Provisionshöhe und Ausgleichsanspruch

§ 87b Abs. 1 HGB regelt nur sehr allgemein Folgendes: „Ist die Höhe der Provision nicht bestimmt, so ist der übliche Satz als vereinbart anzusehen“. Die übliche Provision, die § 87b Abs. 1 HGB anspricht, wird nur geschuldet, wenn vertraglich nichts Abweichendes bestimmt wurde, wobei

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Zustellungen besonderes elektronisches Anwaltspostfach

Der Grundsatz lautet: „Entscheidend ist die Kenntnisnahme, nicht der Eingang“. Bereits zu Zeiten des papierenen Empfangsbekentnis war es herrschende Rechtsprechung, dass das Zustellungsdatum das Kenntnisnahmedatum und nicht das Eingangsdatum oder das Datum der Einlegung ins Anwaltspostfach bei Gericht ist. Es entscheidet das Datum, das der

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Ausgleichsanspruch bei einer Tätigkeit unter einem Jahr

Soweit ein Handelsvertreter nur kurze Zeit für ein vertretenes Unternehmen tätig ist, beispielsweise nur 6 Monate, stellt sich das Problem, ob nach so kurzer Vertragsdauer ein Ausgleichsanspruch besteht und eine Zahlung des Ausgleichs der Billigkeit entspricht. Auszugehen ist zunächst vom Gesetzestext, § 89b Abs. 2

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Ausgleichsanspruch und Billigkeitsprüfung

In der Praxis wird der Billigkeitsprüfung häufig nicht genug Beachtung geschenkt, häufig wird pauschaliert. Dadurch sind die Beurteilungskriterien, welche beispielsweise die Gerichte bei der Billigkeitsprüfung zugrunde zu legen haben nicht transparent, sie sind einer eingehenderen Überprüfung und einer Nachvollziehung entzogen. Daher sollte aus meiner Sicht

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Außerordentliche Kündigung und Ausgleich

Lässt die außerordentliche Kündigung den Ausgleichsanspruch immer entfallen?  Es existieren im Handelsvertreterrecht zwei unterschiedliche gesetzliche Regelungen zur außerordentlichen Kündigung Es ist zu unterscheiden. Wird dem Handelsvertreter aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt (meist fristlos) geht der Ausgleichsanspruch nicht automatisch verloren. Eine außerordentliche Kündigung ohne schuldhaftes Verhalten

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Handelsvertreter vs. Scheinselbstständiger Ausgleichsanspruch

Grundregel § 84 HGB Handelsvertreter ist, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen.  Selbständig ist, wer im wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. Selbständiger Gewerbetreibender Diese Worte grenzen

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