Zivilprozess

Weniger Klagen,
längere Prozesse

Justizstatistik 2002–2024 · Landgerichte · Kammern für Handelssachen
Rechtsanwalt Wolff · Nürnberg
Norbert Wolff · Stand: 29. Oktober 2026 · Lesezeit 6 Minuten

Eingangszahlen der Landgerichte und Dauer der Zivilprozesse laufen seit gut zwei Jahrzehnten auseinander: Es wird deutlich weniger geklagt, und doch dauert es bis zum Urteil länger als je zuvor. Der Beitrag stellt die Zahlen der amtlichen Justizstatistik von 2002 bis 2024 zusammen und fragt, was sie für Handelsvertretersachen bedeuten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei den Landgerichten gingen 2024 317.295 neue erstinstanzliche Zivilverfahren ein, 23 % weniger als 2002.
  • Die Kammern für Handelssachen, vor denen Handelsvertretersachen regelmäßig verhandelt werden, erledigten 2024 nur noch rund ein Drittel der Verfahren von 2002.
  • Bis zum streitigen Urteil vergehen vor dem Landgericht im Mittel 17,5 Monate, gut die Hälfte mehr als 2002.
  • Seit 2023 steigen die Eingänge wieder leicht. Die Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts auf 10.000 Euro wird die Zahlen der Landgerichte ab 2026 erneut senken.

Inhalt

I. Der Befund

Das Statistische Bundesamt erfasst jährlich Geschäftsanfall, Erledigung und Dauer der Verfahren vor den Zivilgerichten. Seit dem Berichtsjahr 2022 erscheinen die Daten als Statistischer Bericht „Zivilgerichte“, zuletzt für das Jahr 20241. Bis 2021 lagen sie als Fachserie 10, Reihe 2.1 vor2. Beide Reihen zusammen erlauben einen Vergleich über mehr als zwanzig Jahre.

Der Befund ist eindeutig. Die Eingangszahlen der Landgerichte sind langfristig deutlich zurückgegangen, die Verfahren dauern gleichwohl länger. Für den Rechtsuchenden ist das die ungünstigste Verbindung: Er wartet länger auf Rechtsschutz, obwohl die Gerichte weniger Fälle zu bearbeiten haben.

II. Eingangszahlen der Landgerichte

2002 gingen bei den Landgerichten 412.124 neue erstinstanzliche Zivilverfahren ein. 2022 waren es erstmals weniger als 300.000, nämlich 286.309. Gegenüber dem Vorjahr war das ein Rückgang um 13,3 %; er folgte auf das Abklingen der Dieselverfahren, die die Eingänge ab 2018 vorübergehend gestützt hatten3.

Seither steigen die Eingangszahlen der Landgerichte wieder, 2023 um 5,1 % auf 300.950 und 2024 um 5,4 % auf 317.2954. Das entspricht etwa dem Stand der Jahre 2016 und 2017. Gegenüber 2002 bleibt ein Rückgang um 23 %.

Landgerichte · neue Verfahren erster Instanz

2002
0
2024
0
Veränderung
− 0 %

Neueingänge erster Instanz

JahrLandgerichteAmtsgerichte
2002412.1241.443.584
2021330.219753.926
2022286.309715.384
2023300.950773.365
2024317.295801.351

Quelle: Statistisches Bundesamt, Justizstatistik Zivilgerichte; Zusammenstellung nach Fn. 3 und 4.

III. Kammern für Handelssachen

Für Handelsvertreter ist die Entwicklung bei den Kammern für Handelssachen aufschlussreicher. Handelsvertretersachen sind regelmäßig Handelssachen im Sinne des § 95 Abs. 1 Nr. 1 GVG, wenn der Anspruch gegen einen Kaufmann gerichtet ist und aus einem beiderseitigen Handelsgeschäft folgt. Vor die Kammer gelangt der Rechtsstreit allerdings nur auf Antrag: des Klägers in der Klageschrift oder des Beklagten durch Verweisungsantrag (§§ 96, 98 GVG).

Die Justizstatistik weist für die Kammern für Handelssachen die erledigten Verfahren aus. 2002 waren es 57.469, 2022 noch 19.072 und 2024 18.9793. Der Rückgang um rund zwei Drittel ist erheblich stärker als bei den Landgerichten insgesamt. Von den Dieselverfahren, in denen überwiegend Verbraucher klagten, haben die Kammern für Handelssachen nicht profitiert.

Kammern für Handelssachen · erledigte Verfahren

2002
0
2024
0
Veränderung
− 0 %

IV. Amts- und Landgerichte zusammen

Die Streitwertgrenze zwischen Amts- und Landgericht lag von 1993 bis Ende 2025 unverändert bei 5.000 Euro. Mit der Geldentwertung wanderten deshalb Verfahren vom Amts- zum Landgericht. Wer beide Eingangsinstanzen zusammenzählt, schaltet diesen Effekt aus: 2002 gingen 1.855.708 neue erstinstanzliche Zivilverfahren ein, 2024 nur noch 1.118.646. Das ist ein Rückgang um rund 40 %.

Der Anstieg bei den Amtsgerichten seit 2023 beruht im Wesentlichen auf Fluggastrechteverfahren. Ihre Zahl wuchs von 28.514 im Jahr 2021 auf 134.496 im Jahr 2024; ohne sie hätten die übrigen Eingänge 2024 nur um 0,8 % zugenommen4.

Amts- und Landgerichte · neue Verfahren erster Instanz

2002
0
2024
0
Veränderung
− 0 %

V. Verfahrensdauer

Den sinkenden Eingängen steht eine wachsende Verfahrensdauer gegenüber. Endete ein Verfahren vor dem Landgericht durch streitiges Urteil, vergingen 2002 im Durchschnitt 11,2 Monate5. 2023 waren es 16,7 Monate, 2024 bereits 17,5 Monate4. Allein von 2022 bis 2024 stieg die Dauer um rund ein Viertel, während die Eingänge nur um etwa ein Zehntel zunahmen.

Der Durchschnitt verdeckt die langen Verfahren. Bei Prozessen, die über zwei Instanzen geführt wurden, lagen 2024 in 15,8 % der Fälle mehr als vier Jahre zwischen Klage beim Landgericht und Abschluss der Berufungsinstanz6. Für den Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB bedeutet das: Zwischen Vertragsende und rechtskräftiger Entscheidung können mehrere Jahre liegen.

Landgerichte · Dauer bis zum streitigen Urteil

Monate · 2002
0 ,2
Monate · 2024
0 ,5
Veränderung
+ 0 %
Eingangszahlen der Landgerichte, Kammern für Handelssachen und Verfahrensdauer 2002 und 2024 im Überblick

VI. Eingangszahlen der Landgerichte: Ursachen und Ausblick

1. Ursachen nicht geklärt

Warum die Eingangszahlen der Landgerichte sinken, ist nicht abschließend geklärt. Das Bundesministerium der Justiz hat die Frage in einem Forschungsvorhaben untersuchen lassen; der Abschlussbericht liegt seit April 2023 vor7. In der Diskussion werden unter anderem außergerichtliche Streitbeilegung, Kostenrisiken und die lange Verfahrensdauer selbst genannt, die von einer Klage abhalten kann.

2. Das Überlastungsparadoxon

Zugleich klagt die Justiz über Überlastung. Peter Bert hat den Widerspruch als „Überlastungsparadoxon“ beschrieben: Eine im Wesentlichen gleichbleibende Zahl von Richterinnen und Richtern erledigt weniger Verfahren in längerer Zeit8. Eine belastbare Erklärung steht aus. Solange sie fehlt, laufen Reformen, die allein auf Beschleunigung zielen, Gefahr zu verpuffen.

3. Zuständigkeitsstreitwert seit 2026

Seit dem 1. Januar 2026 sind die Amtsgerichte für Streitigkeiten bis 10.000 Euro zuständig (§ 23 Nr. 1 GVG)9. Ein Teil der bisherigen Landgerichtsverfahren verlagert sich damit auf die Amtsgerichte. Schon der Referentenentwurf rechnete mit rund 38.000 Verfahren weniger je Jahr bei den Landgerichten10. Ab dem Berichtsjahr 2026 sind die Zahlen deshalb mit früheren Jahren nur eingeschränkt vergleichbar. Einzelheiten zur neuen Grenze enthält der Beitrag Amtsgericht bis 10.000 Euro.

Praxishinweis

Für Handelsvertreter und Unternehmen

  • Die Kammer für Handelssachen bereits in der Klageschrift beantragen (§ 96 Abs. 1 GVG). Der Antrag des Klägers ist grundsätzlich an die Klageschrift gebunden.
  • Mit rund anderthalb Jahren bis zum erstinstanzlichen Urteil rechnen und Liquidität sowie Vergleichsspielräume darauf einstellen.
  • Bei unangemessener Dauer die Verzögerungsrüge nach § 198 Abs. 3 GVG erheben. Sie ist Voraussetzung einer späteren Entschädigung.
  • Bis 10.000 Euro ist seit 2026 das Amtsgericht zuständig, dort ohne Anwaltszwang (§ 78 ZPO). Ausgleichsklagen nach § 89b HGB übersteigen diese Grenze regelmäßig und bleiben beim Landgericht.

Anmerkungen

  1. Statistisches Bundesamt, Statistischer Bericht Zivilgerichte 2024, veröffentlicht am 8.8.2025. ↩
  2. Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.1, Zivilgerichte 2021 (letzte Ausgabe der Fachserie). ↩
  3. Bert, Justizstatistik 2022: Das Ende des Diesel-Strohfeuers, ZPO-Blog im Anwaltsblatt, 21.8.2023. ↩
  4. Bert, Justizstatistik 2024: Eingangszahlen steigen, Verfahrensdauer vor Landgerichten auch, ZPO-Blog im Anwaltsblatt, 18.8.2025. ↩
  5. beck-aktuell, Immer weniger Verfahren an Amts- und Landgerichten, 23.8.2023. ↩
  6. Greger, MDR 2025, R209. ↩
  7. BMJ, Abschlussbericht „Erforschung der Ursachen des Rückgangs der Eingangszahlen bei den Zivilgerichten“, April 2023. ↩
  8. Bert, AnwBl 2022, 529. ↩
  9. Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen, BGBl. 2025 I Nr. 318. ↩
  10. ZPO-Blog im Anwaltsblatt, Streitwertgrenze der Amtsgerichte: Anheben oder abschaffen?. ↩

Stand: 29. Oktober 2026. Zahlen nach der Justizstatistik des Statistischen Bundesamts für das Berichtsjahr 2024; der Bericht für 2025 lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Der Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

NW

Autor

Norbert Wolff, Rechtsanwalt

Vertriebsrecht seit 1995. Schwerpunkte Handelsvertreterrecht, insbesondere Ausgleichsanspruch, Provision und Buchauszug, sowie WEG-Recht. Bundesweit tätig.

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Rechtsanwalt Norbert Wolff · Vertriebsrecht seit 1995 · Handelsvertreterrecht · Ostendstraße 121 · Nürnberg

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