Ausgleich u. Billigkeit

Nach der gesetzlichen Regelung muss die Zahlung eines Ausgleichsanspruches der Billigkeit entsprechen. Dies ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Es müssen über topische Rechtsfindung Konturen gefunden werden.

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Ausgleich und Steuer

Der Ausgleichsanspruch muss versteuert werden. Er gehört einkommenssteuerlich zum laufenden gewerblichen Gewinn und ist auch im Zusammenhang mit der Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs nicht als begünstigter Veräußerungs- oder Aufgabegewinn zu behandeln.

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Handelsvertretung verkaufen?

Der „Verkauf“ einer Handelsvertretung ist schwierig. Die Zustimmung des vertretenen Unternehmens ist essentiell. Die Kaufpreishöhe ist nicht leicht zu finden und orientiert sich regelmäßig am fiktiven Ausgleichsanspruch.

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