Fachbeiträge

Erstellt von Rechtsanwalt Norbert Wolff

Die Informationsrechte des Handelsvertreters

Abrechnung, Buchauszug, Auskunft, Bucheinsicht: § 87c HGB gibt dem Handelsvertreter vier zwingende Informationsrechte gegen den Unternehmer. Sie sind Hilfsrechte und entfallen mit dem Provisionsanspruch. Ob der Buchauszug auch zur Berechnung des Ausgleichs verlangt werden kann, ist umstritten.

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Amtsgericht bis 10.000 Euro – § 23 GVG

Amtsgericht bis 10.000 EUR Streitwert

Seit dem 1. Januar 2026 ist das Amtsgericht für Streitigkeiten bis 10.000 Euro zuständig, das Landgericht erst ab 10.000,01 Euro. Der Beitrag erläutert die Neuregelung des § 23 GVG, die Motive des Gesetzgebers und das Übergangsrecht. Er zeigt außerdem, warum Handelsvertretersachen, insbesondere Ausgleich und Buchauszug, nicht vor das Amtsgericht gehören.

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Verträge machen

Handelsvertreterverträge müssen nicht zwingend schriftlich geschlossen werden. In der Praxis kommen mündliche Verträge regelmäßig vor; sie werden dann ergänzend durch das HGB ausgelegt.

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