Fachbeiträge

Erstellt von Rechtsanwalt Norbert Wolff

Verträge machen

Handelsvertreterverträge müssen nicht zwingend schriftlich geschlossen werden. In der Praxis kommen mündliche Verträge regelmäßig vor; sie werden dann ergänzend durch das HGB ausgelegt.

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Schuldhaftes Verhalten des Handelsvertreters

Kündigt der Unternehmer wegen eines schuldhaften Verhaltens des Handelsvertreters, verliert dieser seinen Ausgleichsanspruch vollständig. Darüberhinaus können Korrekturen an der Höhe des Ausgelichs über Billigkeitsgesichtspunkte vorgenommen werden.

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Der Billigkeitsgrundsatz

Nach der gesetzlichen Regelung muss die Zahlung eines Ausgleichsanspruches der Billigkeit entsprechen. Dies ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Es müssen über topische Rechtsfindung Konturen gefunden werden.

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Der Provisionsanspruch nach Vertragsende

Zum Regeltatbestand des Provisionsanspruchs gehört, dass der Abschluss des Geschäfts in die Vertragszeit fällt. Der Handelsvertreter, der ein Geschäft angebahnt hat, ginge daher leer aus, wenn das Vertragsverhältnis vor dem Abschluss endet. Das HGB enthält hierfür jedoch Schutzvorschriften.

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