
Arten von Handelsvertretern
Vom Reisebüro bis zur Versicherungsagentur: welche Vertretertypen das Gesetz kennt und was für Versicherungs- und Bausparkassenvertreter anders ist.

Vom Reisebüro bis zur Versicherungsagentur: welche Vertretertypen das Gesetz kennt und was für Versicherungs- und Bausparkassenvertreter anders ist.

Weniger Klagen, längere Prozesse: die Justizstatistik der Landgerichte und Kammern für Handelssachen von 2002 bis 2024.

Buchauszug nach § 87c HGB oder Auskunft nach § 242 BGB: Welche Informationsrechte trägt der Ausgleichsanspruch nach Vertragsende?

Basisjahr, Prognose, Abwanderung, Abzinsung, Billigkeit, Höchstgrenze: wie die Gerichte den Ausgleich nach § 89b HGB in sechs Schritten ermitteln und wo Spielraum für Argumentation bleibt.

Der Ausschluss des Ausgleichsanspruchs im Voraus ist nach § 89b Abs. 4 HGB unwirksam. Das Verbot reicht weiter, als der Wortlaut vermuten lässt.

Nach Vertragsende darf der Handelsvertreter grundsätzlich in Wettbewerb treten. Ein Verbot setzt eine schriftliche Abrede voraus, gilt höchstens zwei Jahre und verpflichtet den Unternehmer zur Karenzentschädigung (§ 90a HGB).