Ausgleichsanspruch, Auskunft und Unternehmervorteile
Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters setzt u.a. tatbestandlich voraus, dass dem Unternehmer Unternehmervorteile nach Ausscheiden des Handelsvertreters verbleiben. Die Entscheidung setzt sich mit der Frage auseinander worin diese Unternehmervorteile bestehen (können) und ob der Handelsvertreter gegebenenfalls einen Auskunftsanspruch gegen den Unternehmer zur Ermittlung der verbleibenden Vorteile