Fachbeiträge

Erstellt von Rechtsanwalt Norbert Wolff

Verträge machen

Mit dem Vertrag beginnt es. Dieser stellt die Basis der zukünftigen Zusammenarbeit dar. Die Gestaltung ist stark geprägt vom Handelsgesetzbuch

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Ausgleich: begründeter Anlass

Kündigt der Handelsvertreter selbst, verliert er den Ausgleichsanspruch. Kündigt er jedoch aus „begründetem Anlass“ bleibt der Ausgleich bestehen. So sieht es das Gesetz vor. Wann ist ein solcher „Anlass“ gegeben?

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Ausgleich: Verjährung

Ist ein Anspruch verjährt, kann er nicht mehr durchgesetzt werden. Dem Anspruch steht die Einrede der Verjährung entgegen. Dadurch kann viel Geld verloren gehen.

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Ausgleich und Steuer

Der Ausgleichsanspruch muss versteuert werden. Er gehört einkommenssteuerlich zum laufenden gewerblichen Gewinn und ist auch im Zusammenhang mit der Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs nicht als begünstigter Veräußerungs- oder Aufgabegewinn zu behandeln.

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Handelsvertretung verkaufen?

Der „Verkauf“ einer Handelsvertretung ist schwierig. Die Zustimmung des vertretenen Unternehmens ist essentiell. Die Kaufpreishöhe ist nicht leicht zu finden und orientiert sich regelmäßig am fiktiven Ausgleichsanspruch.

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Provision bei Storno

Der Kunde storniert. Der Handelsvertreter hat jedoch einen Auftrag bedingungslos an den Unternehmer vermittelt. Bleibt der Provisionsanspruch des Handelsvertreters dennoch aufrechterhalten?

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Provisionshöhe

Die Provision ist die Gegenleistung für die Vermittlungstätigkeit des Handelsvertreters. Die Höhe muss sorgfältig bestimmt und verhandelt werden.

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Zustellungen per beA

Das Datum der Zustellung ist wichtig. Damit werden Fristbeginn und Fristende gesetzlich festgelegt. Eine exakte Bestimmung des Datums der Zustellung ist daher von großer Bedeutung.

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Neuer § 128a ZPO

Mehr „Video“ hält Einzug in die Gerichtssäle! Das Gesetz zur Förderung der Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten wurde Ende Juli im Bundesgesetzblatt verkündet.

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